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LokalgeschehenDienstag, 9. März 2010

Wer hat den Schlag gesehen?
Von H. Landschreiber



Torgau (TZ). „Für mich ist die Verhandlung ein Witz“, machte der Angeklagte seinem Unmut Luft. „Ich muss zwei der schon gehörten Zeugen nochmals laden. Dazu noch weitere Zeugen hören“, stellte Richter Christiansen leicht resigniert fest. „Von mir dürfen Sie nach dem jetzigen Stand der Beweisaufnahme keinen Freispruch erwarten“, machte die Staatsanwältin ihre Absichten in Richtung des Beschuldigten deutlich. Was war passiert?

Am 28. August des Vorjahrs hatten sich am Abend auf dem Markt in Belgern viele Jugendliche, entweder im Eiscafé oder an der Bushaltestelle versammelt, um die laue Sommernacht zu genießen. Bei einigen spielte der Alkohol keine unwesentliche Rolle. Besonders der Angeklagte Florian G. sprach dem Bier und Schnaps in einem reichlichen Maße zu; so sehr, dass der „Film riss“ und ihn seine Kumpels darüber aufklären mussten, warum er nun auf der Anklagebank sitzt. „Meine Erinnerungen sind stark getrübt. Ich glaube mich erinnern zu können, den Geschädigten Marcus S. ein bisschen geschubst, aber niemals mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Ich habe mich Tage später für das entschuldigt, was ich angeblich gemacht haben soll und was mir meine Kumpels erzählt haben“, erklärte Florian G.

Verschärfend wirkte die Anklage durch ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft, woraus die Staatsanwältin zitierte. „Wenn Marcus S. seine Anzeige nicht zurücknimmt, wird ihm und seinen Eltern Böses widerfahren.“ Danach wurden Zeugen gehört, die sich wie der berühmte Aal wanden, herumdrucksten und nicht wirklich etwas gesehen haben wollen. Christoph W. zum Beispiel sah, wie Florian G. den Geschädigten in den Schwitzkasten nahm, schätzte die Situation aber nicht als bedrohlich ein. „Sonst hätte ich eingegriffen“, war er sich sicher, keinen Schlag gesehen zu haben. Auch Markus B. sagte eher ein Wort zu wenig, als zu viel. „Ich nahm ein kurzes Schubsen, Rempeln und Wegstoßen wahr. S. klagte, dass ihm das Ohr wehtat. Maik R. schilderte, dass Florian G. ziemlich „hinüber“ war und er ihn nach Hause bringen musste. Auch er schenkte dem Geschubse keine große Bedeutung. Zum Schluss wurde der Geschädigte Marcus S. gehört. „Es wäre besser, wenn der Angeklagte den Saal verlassen würde“, machte er deutlich, dass er durchaus Angst vor G. hat.

„Der Angeklagte mischte sich in eine Unterhaltung ein und stichelte gegen mich. Dann nahm er mich in den Schwitzkasten. Er hatte mich auf dem Kieker“, stellte S. fest. Kurz darauf erhielt er einen Schlag von dem mit dem Rücken zu ihm stehenden G. auf die Unterlippe. Ein ärztliches Attest bescheinigt, dass Unterlippe und Ohr geschwollen waren. „Die Entschuldigung von ihm fand mehr oder weniger unter Druck statt. Angebote, dass wir uns außergerichtlich einigen, schlug G. aus.“ Mit dem Beschluss, die Sitzung zu vertagen, endete die erste Hauptverhandlung mit vielen Fragezeichen.

Der Fall:
Florian G. wurde beschuldigt, Marcus S. erst in den Schwitzkasten genommen, dann wenigstens einmal auf die Lippe geschlagen zu haben. Von den Zeugen will keiner den Schlag gesehen haben.




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